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Wer zahlt, wenn die Feuerwehr anrückt?

Elvira Merkel
Elvira Merkel
2025-03-18 18:12:23
Anzahl der Antworten: 1
Generell gilt, dass Einsätze der Feuerwehr zur Rettung von Menschen und Tieren aus lebensbedrohlichen Notlagen sowie bei Bränden grundsätzlich kostenlos sind. Die entstandenen Kosten werden von der Gemeinde getragen. Kosten für den Einsatz werden aber vom Träger der Feuerwehr Lossburg, der Gemeinde Lossburg, bei Brandstiftung oder böswilliger Alarmierung erhoben. Für Hilfeleistungen, also Kann- Aufgaben der Feuerwehr, die nicht unmittelbar eine Bedrohung für Menschenleben darstellen, wie z.B. das Auspumpen von Kellern, das Entfernen umgestürzter Bäume oder der Einsatz bei Ölspuren werden ebenfalls in Rechnung gestellt. Haftbar ist je nach Sachlage entweder der Verursacher des Schadens oder der Eigentümer des Gegenstandes, der den Schaden verursacht hat. Auch die Betreiber von Brandmeldeanlagen müssen die durch Fehlalarmierung entstandenen Kosten ersetzen.
Ursula Hanke
Ursula Hanke
2025-03-18 15:58:19
Anzahl der Antworten: 1
Kostenpflichtig ist grundsätzlich der Verursacher der Gefahr oder der sonst zur Gefahrenbeseitigung Verpflichtete, darüber hinaus z. B. wer Sicherheitswachen der Feuerwehr in Anspruch genommen oder vorsätzlich oder grob fahrlässig eine Falschalarmierung ausgelöst hat. Die Gemeinden können unter bestimmten Voraussetzungen Ersatz für die notwendigen Aufwendungen verlangen, die ihnen durch Ausrücken, Einsätze und Sicherheitswachen gemeindlicher Feuerwehren entstanden sind.
Silvana Kellner
Silvana Kellner
2025-03-18 14:42:32
Anzahl der Antworten: 2
Rückt die Feuerwehr an, um ihren Kernaufgaben nachzukommen, dann sind diese Einsätze kostenfrei. Zu den Kernaufgaben zählen das Löschen von Bränden und das Hilfeleisten in lebensbedrohlichen Lagen für Mensch und Tier. Wann genau die Allgemeinheit und nicht der oder die Einzelne die Feuerwehr bezahlt, wird unter anderem in den jeweiligen Feuerwehr-, Brandschutz-, oder Katastrophenschutzgesetzen der Bundesländer (BW, RLP, SL) geregelt. Wer allerdings im Umgang mit Feuer grob fahrlässig oder vorsätzlich handelt, muss damit rechnen, dass am Ende eine Rechnung für den Feuerwehreinsatz im Briefkasten liegt. Feuerwehrkosten werden ebenfalls in Rechnung gestellt, sobald Kraftfahrzeuge involviert sind – also der Schaden oder die Gefahr durch den Betrieb eines Kraftfahrzeugs wie beispielsweise eines Autos erfolgt. Dann können Feuerwehrkosten auch in Rechnung gestellt werden, wenn Betroffene nur in geringem Umfang "Schuld sind". Ein Beispiel dafür wäre, dass ein Grundstücks-Besitzer den Feuerwehreinsatz für die Beseitigung eines fremden Schrott-Autos auf seinem Grund und Boden bezahlen muss, weil der Verursacher nicht auffindbar ist. Bei Tierrettungen ist die Feuerwehr allerdings häufig in Sachen Kostenübernahme großzügig, da niedliche Tierfotos gut fürs Image sind. Im Zweifel aber lieber einmal zu viel die Feuerwehr rufen, denn vor allem in Notfällen zählt jede Sekunde. In der Regel werden die Kosten auch von der Allgemeinheit übernommen.
Samuel Böhme
Samuel Böhme
2025-03-18 13:51:38
Anzahl der Antworten: 1
In der Regel ist ein Feuerwehreinsatz bei Unfällen oder Bränden kostenfrei. Egal ob Sie für sich selbst oder für jemand anderes Hilfe rufen. Nach dem Brandschutzgesetz ist der Einsatz der öffentlichen Feuerwehren für die Geschädigten unentgeltlich bei Bränden und Rauchwarnmeldeeinsätzen, der Hilfeleistung bei öffentlichen Notständen, die durch Naturereignisse verursacht werden. Es gibt allerdings gewisse Einsätze, wo die Feuerwehr eine Rechnung schicken kann. Bei vorsätzlicher Verursachung von Gefahr oder Schaden, vorsätzlicher grundloser Alarmierung der Feuerwehr, eines Fehlalarms einer Brandmeldeanlage, einer bestehenden Gefährdungshaftung, einer gegenwärtigen Gefahr, die durch den Betrieb eines Kraft-, Luft- Schienen- oder Wasserfahrzeuges entstanden ist und von Aufwendungen für Sonderlöschmittel bei Bränden in Gewerbe- und Industriebetrieben. Jede Stadt und Gemeinde kann eine Feuerwehrgebührensatzung aufstellen. Dort sind dann die Kosten für Fahrzeuge und Personal vorgegeben. Die Kosten für einen Einsatz berechnen sich dann aus der Anzahl der eingesetzten Fahrzeuge, Feuerwehrleute und der Einsatzzeit. Für einen absichtlich erzeugten Unfugalarm können so leicht tausende von Euro zusammen kommen.
Rainer Wagner
Rainer Wagner
2025-03-18 13:36:06
Anzahl der Antworten: 1
Generell gilt, dass Einsätze der Feuerwehr zur Rettung von Menschen und Tieren aus lebensbedrohlichen Notlagen sowie bei Bränden grundsätzlich kostenlos sind. Quasi, da die durch den Einsatz entstandenen Kosten von der Gemeinde getragen werden (Steuereinnahmen). Es gibt jedoch auch Situationen, bei denen keine Kostenübernahme stattfindet und Privatleute den Feuerwehreinsatz direkt zahlen müssen. Die Kosten trägt in diesen Fällen der Verursacher des Schadens, der Meldende oder der Eigentümer des Gegenstandes (Haus, Auto, Alarmanlage) beziehungsweise Tieres.
Falk Berg
Falk Berg
2025-03-18 13:10:45
Anzahl der Antworten: 2
Grundsätzlich gilt aber: rückt die Feuerwehr zu einem Brandeinsatz aus, zahlt den Einsatz der Steuerzahler. Es sei denn der Brand geht auf Vorsatz (z.B. grobe Fahrlässigkeit oder Brandstiftung) zurück. Hier kann der Verursacher haftbar gemacht werden. Er muss also auch für die Kosten des Einsatzes aufkommen. Anders sieht es bei sonstigen Hilfeleistungen aus. Hier muss in der Regel der Verursacher oder der Eigentümer die Kosten übernehmen. In vielen Fällen übernimmt jedoch in solchen Schadensfällen eine Versicherung die Kosten des Einsatzes. Wird beispielweise mutwillig einen Notruf absetzt, muss der Anrufer für die teils erheblichen Kosten aufkommen.