Maximale Altersgrenze für die Feuerwehr?

Melitta Hinz
2025-03-21 08:50:46
Anzahl der Antworten: 2
Feuerwehrdienst können alle geeigneten Personen vom vollendeten 18. bis zum vollendeten 65. Lebensjahr in der Gemeinde leisten, in der sie eine Wohnung haben, und in der Gemeinde, in der sie einer regelmäßigen Beschäftigung oder Ausbildung nachgehen, in besonderen Fällen auch in den jeweiligen Nachbargemeinden 2Feuerwehrdienst kann in bis zu zwei Feuerwehren geleistet werden. Der Feuerwehrkommandant muß einen Feuerwehrdienstleistenden, der die Eignung für den Feuerwehrdienst ganz oder teilweise verloren hat, in entsprechendem Umfang vom Feuerwehrdienst entbinden.

Gabi Mertens
2025-03-21 06:44:48
Anzahl der Antworten: 6
Aufgrund der extrem großen Anforderungen an die körperliche Leistungsfähigkeit ist ein Einsatz von Feuerwehrleuten in den Kernaufgaben der Brandbekämpfung und Personenrettung nur bis zu einem Höchstalter von 45 bis 50 Jahren möglich, weshalb der EuGH eine Altersgrenze von 31 Jahren als zulässige, weil sachlich gerechtfertigte Benachteiligung ansah. Viele Feuerwehren setzen das Höchstalter nicht so tief herab. Es ist schon so schwer genug geignete Bewerber für den Berwerbungstest zu bekommen.

Ria Ullrich
2025-03-21 06:00:01
Anzahl der Antworten: 4
In Baden-Württemberg ist von Gesetzeswegen der aktive Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr auf maximal 65 Jahre beschränkt. Ziel soll es hierbei sein, dass mit Erreichen der Altersgrenze nicht sämtliche Aktivitäten in der Feuerwehr beendet werden. Aber auch im Einsatzdienst bei besonderen Schadenslagen ist die Mitarbeit der aktiven Senioren möglich.

Artur Wegner
2025-03-21 05:52:29
Anzahl der Antworten: 4
Bayerns Innenministerium hat eine wichtige Änderung für die Freiwillige Feuerwehr angekündigt: Die Altersgrenze wird angehoben. Das Innenministerium in München hat bestätigt, dass die Altersgrenze für die Freiwillige Feuerwehr um zwei Jahre erhöht wird. Männer und Frauen können nun bis zum Alter von 67 Jahren ihren Dienst fortsetzen.

Ortrud Conrad
2025-03-21 05:52:27
Anzahl der Antworten: 1
Feuerwehrangehörige können wegen der vielfachen Belastungen maximal bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres aktiven Dienst in der Feuerwehr tun. Die von Staatssekretär Werner Koch in Bad Homburg vorgestellte Sonderregelung öffnet die Mitwirkung in bestimmten Bereichen, die körperlich weniger anspruchsvoll sind, nun bis zum vollendeten 70. Lebensjahr. Diese Regelung gilt jedoch nicht für die Aufgaben des Einsatzdienstes.

Else Mayer
2025-03-21 04:13:02
Anzahl der Antworten: 2
Mit dem Gesetzesentwurf schlagen wir eine höhere Altersgrenze beim ehrenamtlichen Feuerwehrdienst bis zum Renteneintrittsalter vor, also eine Anhebung von derzeit 65 auf 67 Jahre. Der Gesetzentwurf sieht darüber hinaus vor, im Einzelfall eine Verlängerung der aktiven Dienstzeit um jeweils bis zu drei Jahre zu ermöglichen. Eine Verlängerung soll dann auch mehrfach möglich sein.
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