:

Was braucht man für den Truppführer-Lehrgang?

Antonius Kühne
Antonius Kühne
2025-03-21 21:52:40
Anzahl der Antworten: 3
Abgeschlossene Grundausbildung zum Truppmann der Feuerwehr, gültige Tauglichkeitsuntersuchung nach G 26/3 und eine erfolgreich abgeschlossene Grundausbildung für Atemschutzgeräteträger sind erforderlich. Außerdem benötigst du eine Ausbildung in "Erste Hilfe" (mind. 16 h), einen erfolgreich abgeschlossenen Lehrgang GSG-A und eine erfolgreich abgeschlossene Funkausbildung. Denk auch an deine Persönliche Schutzausrüstung nach GUV-VC 53 "Feuerwehren", wie Feuerwehrschutzanzug, Feuerwehrschutzschuhwerk, Feuerwehrschutzhandschuhe, Feuerwehrschutzhelm mit Nackenschutz und Feuerwehrsicherheitsgurt. Bei der Anmeldung muss der Nachweis über die Erfüllung dieser Voraussetzungen erbracht werden.
Lucie Hinz
Lucie Hinz
2025-03-21 21:48:53
Anzahl der Antworten: 3
Voraussetzung ist der erfolgreiche Abschluss der Truppmannausbildung Teil 1 und 2 sowie zwei Jahre aktive Mitgliedschaft in einer Einsatzabteilung. Weitere Voraussetzungen sind: Mindestalter 21 Jahre 8-stündige Erste-Hilfe-Fortbildung ärztliche Bescheinigung der Eignung für Feuerwehrdienst Abschluss von mindestens 2 technischen Lehrgängen
Nicolas Hildebrandt
Nicolas Hildebrandt
2025-03-21 19:26:43
Anzahl der Antworten: 6
- abgeschlossene Ausbildung zum Truppmann – Teil 1 (erfolgreiche Teilnahme am Grundausbildungslehrgang) - abgeschlossene Sprechfunkerausbildung abgeschlossene Ausbildung zum Truppmann – Teil 2
Manja Schüler
Manja Schüler
2025-03-21 17:25:43
Anzahl der Antworten: 3
Der Truppführerlehrgang ist der Abschlusslehrgang der zweijährigen Ausbildung. In der Ausbildung zum Truppführer wird auf die zweijährige Truppmann Teil 2 Ausbildung aufgebaut. Die Truppführerausbildung ist Voraussetzung für sämtliche weiterführende Lehrgänge an der Landesfeuerwehrschule in Bruchsal.