Wie schnell reagiert die Feuerwehr auf einen Notruf?

Gabi Mertens
2025-04-26 19:28:24
Anzahl der Antworten: 7
Nach der FwVO ist jede Feuerwehr so aufzustellen, dass sie in der Regel zu jeder Zeit und an jedem Ort in ihrem Zuständigkeitsbereich innerhalb von 8 Minuten nach der Alarmierung wirksame Hilfe einleiten kann. Diese Zeitvorgabe von 8 Minuten bezeichnet man als die Einsatzgrundzeit.

Edeltraut Betz
2025-04-26 18:59:19
Anzahl der Antworten: 6
In der Regel kann jede Feuerwehr zu jeder Zeit und an jedem Ort in ihrem Zuständigkeitsbereich innerhalb von 8 Minuten nach der Alarmierung wirksame Hilfe einleiten. Diese Zeitvorgabe von 8 Minuten bezeichnet man als die Einsatzgrundzeit. Wenn ein Notruf auf der Feuerwache eingeht, wird sofort Alarm ausgelöst. Dann ziehen die Feuerwehrleute ihre Schutzkleidung an und springen so schnell es geht in die startenden Feuerwehrfahrzeuge.

Dieter Fricke
2025-04-26 18:05:13
Anzahl der Antworten: 7
Bei uns gilt die Regel, daß das erste Fahrzeug spätestens zehn Minuten nach der Alarmierung am Einsatzort eintreffen soll. Deshalb ist festgelegt, daß die Hinterachse dieses Fahrzeuges nach spätestens fünf Minuten die Schwelle des Gerätehauses überfahren haben muß, und zwar mit einer Besatzung von mindestens sechs Leuten, darunter einen Gruppenführer, einen Maschinisten und mindestens zwei Atemschutzgeräteträgern. Je nach Uhrzeit und je nach dem wo sich die Leute gerade aufhalten und wie stark der Verkehr in der Gegend ist, wird das schon mal eng. In etwa 90 Prozent aller Fälle klappt das schon.
Bei der Anfahrt geht man dann von einer Minute pro Fahrkilometer aus. Wie lange die Fahrt dauert hängt dann natürlich zuerst mal von der Entfernung ab, aber auch von der Beschaffenheit der Strecke (Kurven, enge Straßen, Straßenschäden). Sehr wichtig ist auch, daß derjenige, der an der Leitstelle angerufen hat, eine vernünftige Ortsangabe hinterlassen hat, daß Hausnummern richtig angebracht sind oder jemand die Feuerwehr einweist oder empfängt. Oft genug muss die Einsatzstelle erst gesucht werden, weil sich niemand blicken lässt oder keine gescheiten Orstangaben vorliegen.