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Wer zahlt, wenn mein Toast die Feuerwehr ruft?

Ingeborg Bartsch
Ingeborg Bartsch
2025-03-18 22:35:14
Anzahl der Antworten: 2
Dass in einer solchen Situation die Brandmeldeanlage auslöse, sei gerade deren bestimmungsgemäße Funktion, so die Richter. Es habe kein Fehlalarm vorgelegen.
Maria Albert
Maria Albert
2025-03-18 20:56:09
Anzahl der Antworten: 2
In der Regel wird für Einsätze wegen angebrannten Essens kein Gebührenbescheid erstellt, da es sich meist, wenn überhaupt, um Fahrlässigkeit oder Unachtsamkeit handelt. Nur wenn jemand das Essen vorsätzlich anbrennen ließ, könne die Feuerwehr laut Brand- und Katastrophenschutzgesetz eine Rechnung schreiben. Und die kann – je nachdem, wie viele Wehrleute und Fahrzeuge wie lange im Einsatz waren – schnell mehrere Hundert Euro betragen.
Hannelore Moll
Hannelore Moll
2025-03-18 20:06:55
Anzahl der Antworten: 1
Wir werden die Einsätze den Verursachern nicht in Rechnung stellen. Es sei denn, wir können ihnen grobe Fahrlässigkeit nachweisen. Das sei aber in der Vergangenheit bisher noch nie passiert. Kommt es wie jüngst im Amtsgericht zum Fehlalarmen muss der Grundstücksbesitzer die Kosten des Wehreinsatzes tragen.