:

Sehschwäche und Feuerwehr: Geht das trotzdem?

Philipp Wulf
Philipp Wulf
2025-03-24 01:09:48
Anzahl der Antworten: 8
Die unkorrigierte Sehstärke in die Ferne muss auf dem schlechteren Auge mindestens 30 % betragen. Auf beiden Augen muss die unkorrigierte Sehstärke in die Ferne mindestens 50 % betragen. Mit Brille muss die korrigierte Sehstärke mindestens 100 % betragen. Bei Weitsichtigkeit darf die Stärke der korrigierenden Sehhilfe + 2,5 dpt auf einem Auge nicht übersteigen. Visuskorrektur ausschließlich durch Kontaktlinsen schließt die Tauglichkeit aus. Darüber hinaus sind ein gesundes Sehorgan, Farbunterscheidungsvermögen und räumliches Sehen vorausgesetzt.
Alwin Beck
Alwin Beck
2025-03-23 23:59:05
Anzahl der Antworten: 3
Eine Brille ist definitiv kein prinzipielles Ausschlusskriterium, bei uns arbeiten einige Kollegen mit Brille. Es gibt Brillen, die man in den Atemanschluss (umgs. Maske) einklippsen kann. Diese Maskenbrille wird dir vom Dienstherrn zur Verfügung gestellt. Wenn Deine Sehschwäche nicht zu stark ist, sollte es kein Hinderungsgrund sein. Ein Bekannter von mir hat -4,0 und ist bei einer Berufsfeuerwehr.
Mirco Sonntag
Mirco Sonntag
2025-03-23 23:05:36
Anzahl der Antworten: 8
Eine unkorrigierte Sehschärfe von mindestens 50 Prozent, was einem Visus von 0,5 entspricht, ist erforderlich. Im Feuerwehrdienst können sowohl Korrekturbrillen als auch Kontaktlinsen getragen werden. Die Brille muss so sitzen, dass eine Atemschutzmaske getragen werden kann. Bei Kontaktlinsen ist das zusätzliche Tragen einer Schutzbrille Voraussetzung.