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Dürfen Feuerwehrleute sich die Augen lasern lassen?

Jose Schmitz
Jose Schmitz
2025-03-24 08:17:42
Anzahl der Antworten: 3
Die Bundesländer regeln die Bestimmungen zur Augenkorrektur von Feuerwehrleuten und Polizisten. Sie sind sich einig, dass eine Linsenoperation zur Berufsuntauglichkeit führt, während Laseroperationen in einem gewissen Rahmen erlaubt sind. In den meisten Fällen sollte jedoch vor dem Eingriff keine stärkere Fehlsichtigkeit als eine von bis zu +3 dpt bzw. bis zu -5 dpt vorliegen. Genauere Angaben sind beim jeweiligen Land erhältlich. Auch hier gilt, dass die uneingeschränkte Sehfähigkeit samt Nacht- und Farbsehen sowie räumlicher Sehfähigkeit frühestens zwölf Monate nach der Operation unter Beweis gestellt werden darf, um die Berufstauglichkeit zu beweisen.
Marliese Erdmann
Marliese Erdmann
2025-03-24 06:16:12
Anzahl der Antworten: 4
Augenlaserbehandlungen (SMILE, LASIK, PRK) sind in der Regel erlaubt, eine Linsenoperation (phake IOL oder Kontaktlinse im Auge, Linsenaustausch) führt jedoch grundsätzlich zur Berufsuntauglichkeit. Meist gilt, dass vor der Operation eine maximale Weitsichtigkeit von +3 dpt und eine maximale Kurzsichtigkeit von -5 dpt nicht überschritten werden darf. Bevor die Tauglichkeit nach der Operation wieder erteilt wird, müssen eine Mindestsehschärfe sowie normales Nachtsehvermögen, räumliches und Farbsehen nachgewiesen sein. Zudem wird zumeist eine Wartezeit von mindestens 12 Monate nach der Operation gefordert, bevor eine Beurteilung der Tauglichkeit erfolgt.