:

Wie lange darf ein freiwilliger Feuerwehrmann arbeiten?

Sigurd Kellner
Sigurd Kellner
2025-03-18 00:30:19
Anzahl der Antworten: 1
In Ermangelung einer gesetzlichen Regelung entscheidet der Einsatzleiter auf Grund der Fürsorgepflicht gegenüber den ehrenamtlichen Einsatzkräften und der damit zusammenhängenden Verantwortung, welche Einsatzkraft in welchem Umfang notwendige Ruhe- und Erholungszeiten benötigt bzw. beanspruchen kann. Nach Einsätzen in den Nachtstunden (zwischen 22.00 und 6.00 Uhr) hat der Einsatzleiter zu gewährleisten, dass den Einsatzkräften so viel Zeit zur Erholung belassen wird, wie zur Wiederherstellung der vollen Arbeitsfähigkeit erforderlich ist. Ein Anhaltspunkt für die Dauer der Ruhezeit sollte die Zeit der geopferten Nachtruhe sein. Ob Feuerwehrangehörige nach Einsätzen am Tage eine Ruhezeit benötigt, kann nur im Einzelfall beurteilt werden.