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Wer leitet den Einsatz bei einem Brand?

Heinz-Josef Funk
Heinz-Josef Funk
2025-03-25 05:52:58
Anzahl der Antworten: 2
Die Einsatzleitung ist befugt, den Einsatz der Feuerwehren sowie der Einheiten des Katastrophenschutzes zu regeln, erforderliche Einsatzmaßnahmen zu treffen und zusätzliche Einsatzmittel und Einsatzkräfte über die Leitstelle anzufordern. Gemeinsame Einsätze von Feuerwehr, Rettungsdienst und des Katastrophenschutzes sind so zu organisieren, dass ein abgestimmtes Handeln unter einheitlicher Leitung gewährleistet ist. Kann die Einsatzleitung die notwendigen Maßnahmen nicht selber veranlassen, stehen die Befugnisse nach Absatz 2 den von ihr hiermit beauftragten Personen zu.
Ottmar Ahrens
Ottmar Ahrens
2025-03-25 05:46:05
Anzahl der Antworten: 7
Der Einsatzleiter hat den Einsatz der Feuerwehren und aller Hilfskräfte an der Schadensstelle zu leiten und, wenn notwendig, weitere Feuerwehren und Hilfskräfte anzufordern. Er läßt die Einsatz- und Hilfskräfte versorgen und ablösen. Einsatzleiter ist der Kommandant der Freiwilligen oder der Pflichtfeuerwehr des Schadensorts, mit Eintreffen von Einsatzkräften der Berufsfeuerwehr des Schadensorts der Leiter dieser Einsatzkräfte. Kommen mehrere Freiwillige Feuerwehren oder Pflichtfeuerwehren einer Gemeinde ohne Berufsfeuerwehr zum Einsatz, so kann der Feuerwehrkommandant, dem die Aufgaben gemäß Art. 16 Abs. 2 Satz 1 obliegen, die Einsatzleitung übernehmen. In Betrieben oder Einrichtungen mit Werkfeuerwehr leitet deren Leiter den Einsatz. Der Leiter der Einsatzkräfte einer hilfeleistenden Feuerwehr kann die Einsatzleitung übernehmen, wenn deren technische Einsatzmittel die der Werkfeuerwehr erheblich überwiegen. Treffen örtlich zuständige besondere Führungsdienstgrade ein, so kann der jeweils Ranghöchste die Einsatzleitung übernehmen. Bei gleichem Rang entscheidet die Zuständigkeit für den Schadensort. Der Kreisbrandrat kann die Einsatzleitung im Einzelfall auch einer anderen geeigneten Person übertragen. Der Leiter von Einsatzkräften einer Berufsfeuerwehr, der mindestens ein Amt der Besoldungsgruppe A 10 innehat, kann stets die Einsatzleitung übernehmen.
Ulla Oswald
Ulla Oswald
2025-03-25 05:31:47
Anzahl der Antworten: 12
Der Einsatzleiter der Feuerwehr trägt die Verantwortung für den Ablauf des gesamten Einsatzes und ist entsprechend der Befehlsstruktur auch allen Einsatzkräften weisungsbefugt. Er erkundet die Lage und gibt Befehle für alle im Einsatz befindlichen Einheiten, sofern er aufgrund des Umfangs der Lage dies selber durchführen kann. Bei entsprechend großen Schadenslagen bildet der Einsatzleiter einen Stab in der Einsatzleitung.