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Eigenbedarf: Kündigung der Einliegerwohnung möglich?

Francesco Dietz
Francesco Dietz
2025-03-25 13:23:36
Anzahl der Antworten: 5
Der Vermieter kann in einem solchen Fall ohne Angabe von Gründen - also ohne ein berechtigtes Interesse wie z.B. Eigenbedarf, die Wohnung kündigen. Er muss dann ausdrücklich erklären, dass er seine Kündigung auf den § 573a BGB stützt, also nicht auf ein berechtigtes Interesse. Dann muss der Vermieter das berechtigte Interesse nachweisen.
Melitta Hinz
Melitta Hinz
2025-03-25 08:44:17
Anzahl der Antworten: 4
Bei Einliegerwohnungen ist das gemäß § 573 a BGB anders; der Vermieter kann wählen, ob er wie sonst auch als Begründung ein berechtigtes Interesse (zum Beispiel Eigenbedarf) angeben will (dann muss er dies nachweisen). Was sind Einliegerwohnungen? So wird die Wohnung des Mieters in einem Zweifamilienhaus bezeichnet, wenn die andere Wohnung vom Vermieter selbst bewohnt wird. Der Grund für das Sonderkündigungsrecht: Die besondere Wohnsituation von Mieter und Vermieter, die wegen der typischen Bauweise eines Ein- oder Zweifamilienhauses „in enger Tuchfühlung“ zusammen leben.