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Wie alt ist zu alt, um ein Feuerwehrmann zu sein?

Philipp Wulf
Philipp Wulf
2025-03-22 07:10:24
Anzahl der Antworten: 11
Die Altersgrenze für Feuerwehrleute ist im Bayerischen Feuerwehrgesetz verankert. Ausschlaggebend seien unfallschutzrechtliche Gründe. Die Berufsgenossenschaft müsse die Altersgrenze als Versicherungsträger der Feuerwehren mittragen und ein höheres Einsatzalter gehe eben häufig auch mit höheren Unfallkosten einher. Zudem lasse auch die Leistungsfähigkeit im Alter nach.
Erhard Schramm
Erhard Schramm
2025-03-13 09:35:04
Anzahl der Antworten: 5
Die Altersgrenze für den aktiven Dienst in der freiwilligen Feuerwehr ist auf das 67. Lebensjahr angehoben worden. Zunächst war in Rheinland-Pfalz vorgesehen, dass der aktive Dienst grundsätzlich mit dem 63. Lebensjahr endet. 63 ist heutzutage auch kein Alter! Ich bin sehr froh, dass diese Möglichkeit des aktiven Dienstes bis zum 67. Lebensjahr nun per Gesetz besteht.
Änne Fink
Änne Fink
2025-03-13 04:43:56
Anzahl der Antworten: 5
Die Altersbegrenzung liegt in Nordrhein-Westfalen einheitlich bei der Vollendung des 67. Lebensjahres, also beim 67. Geburtstag. Die Altersgrenze für die Einsatzabteilung liegt demnach – gesundheitliche Eignung vorausgesetzt – unabhängig vom Rentenstatus des Feuerwehrangehörigen bei der Vollendung des 67. Lebensjahres, also beim 67. Geburtstag. Ein gesundheitlich einsatzdiensttauglicher Feuerwehrangehöriger, der z. B. im Alter von 63 Jahren Rentner wird, kann problemlos bis zum 67. Geburtstag in der Einsatzabteilung verbleiben.