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Roter Punkt auf Feuerwehrhelm: Was bedeutet er?

Nicolas Hildebrandt
Nicolas Hildebrandt
2025-03-30 18:32:17
Anzahl der Antworten: 10
Der rote Punkt wird an dem Helm befestigt, um deutlich machen zu können, wer eine Atemschutzgeräteträger Ausbildung besitzt. In der Regel wird er auf der Frontseite angebracht. Somit haben es Einsatzleiter der Feuerwehr leichter, die Personen zu erkennen, die Atemschutz tauglich sind.
Dierk Fink
Dierk Fink
2025-03-30 17:51:53
Anzahl der Antworten: 9
Zeichen für einsatzbereite Atemschutzgeräteträger. Einsatzkräfte mit diesem roten Punkt haben den Atemschutzlehrgang absolviert, können eine gültige Untersuchungen nach G26.3 vorweißen und haben einen Streckendurchgang absolviert. Damit dürfen diese Kräfte Tätigkeiten unter Atemschutz absolvieren.
Elmar John
Elmar John
2025-03-30 17:12:37
Anzahl der Antworten: 7
Ebenfalls im feuerwehrtechnischen Bereich ist der rote und der blaue Punkt als Helmkennzeichnungen vorgesehen. Der rote Punkt zeigt den Atemschutzgeräteträger und der blaue Punkt eine abgeschlossene Sanitätshelferausbildung an. Für Führungskräfte im Feuerwehrbereich oder Rettungsdienst sind diese Funktionsabzeichen sehr hilfreich bei der Einteilung der Einsatzkräfte.
Heinz-Josef Dörr
Heinz-Josef Dörr
2025-03-30 16:05:44
Anzahl der Antworten: 8
Atemschutzgeräteträgerin/Atemschutzgeräteträger tragen einen roten Punkt auf beiden Helmseitenoberhalb des Reflexstreifens. Der rote Punkt hat einen Durchmesser von 20 mm, RAL 3019.
Sigurd Kellner
Sigurd Kellner
2025-03-30 15:30:23
Anzahl der Antworten: 9
Ein roter Punkt ist die Kennung für Atemschutzgeräteträger. Blauer und roter Punkt mit einem roten Balken darunter Kennzeichnet den Gruppen- bzw. Fahrzeugführer, Sanitäter und Atemschutzgeräteträger. Es gibt Helme, die haben einen UV-Indikator eingebaut, der sieht so punktförmig aus. Da soll der Punkt dann irgendwann anzeigen, dass der Helm getauscht werden muss.
Gertrude Wendt
Gertrude Wendt
2025-03-30 14:03:54
Anzahl der Antworten: 4
Zudem kennzeichnet ein roter Punkt auf der Vorderseite des Helmes die Tauglichkeit als Atemschutzgeräteträger.