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Welche Jobs erfordern das Tragen von Schutzkleidung?

Otto Fischer
Otto Fischer
2025-03-28 14:02:56
Anzahl der Antworten: 7
Eine Reihe uniformierter Berufe im öffentlichen Dienst erfordern das Tragen von Schutzkleidung. An erster Stelle lässt sich hier der Polizist bzw. der Polizeivollzugsbeamte nennen. Hier gehört in vielen Bundesländern etwa die blaue Uniform mitsamt dem Schriftzug „Polizei“ zum Berufsalltag dazu. Die Uniform dient in diesem Beruf nicht nur dazu, die Zugehörigkeit zur Polizei zu symbolisieren, sondern schützt auch bei Einsätzen vor Nässe, Kälte oder Wind. Eine ähnliche Funktion übernimmt daneben auch die Uniform als Feuerwehrmann bzw. Werkfeuerwehrmann oder Beamter bei der Feuerwehr. Denn auch in diesem Beruf trägst du besondere Schutzkleidung, beispielsweise um dich vor Hitze und Rauch bei Rettungseinsätzen zu schützen. Als Zolldienstbeamter trägst du ebenfalls Uniform im Arbeitskontext.
Jasmin Jacobs
Jasmin Jacobs
2025-03-28 12:47:27
Anzahl der Antworten: 5
Die Schutzkleidung dient nämlich vorrangig dem Schutz des Arbeitnehmers. Je nach Arbeitsplatz kann diese ganz verschiedene Schutzfunktionen beinhalten. Sie soll den Mitarbeiter bestmöglich vor möglichen Gefahren am Arbeitsplatz bewahren. So umfasst der Begriff neben Flammschutzanzügen und Chemikalienschutzanzügen auch Schutzanzüge gegen Kälte und Maschinenschutzanzüge. Auch Wetterschutzkleidung oder Warnkleidung sind Teil der Persönlichen Schutzausrüstung.
Rüdiger Noll
Rüdiger Noll
2025-03-28 10:54:35
Anzahl der Antworten: 6
Schutzkleidung ist in einigen Handwerksberufen, im Gesundheitswesen, aus Gründen des Arbeitsschutzes vorgeschrieben. Dazu zählen der Bauhelm, Sicherheitsschuhe oder Arbeitshandschuhe, Arztkittel oder die Schutzbrille des Chemikers. Schutzkleidung soll die Arbeitnehmer vor gefährlichen Einflüssen wie Hitze, Wasser oder Chemikalien schützen. Wer sie nicht trägt, handelt grob fahrlässig und riskiert bei Arbeitsunfällen seinen Versicherungsschutz.
Liesbeth Appel
Liesbeth Appel
2025-03-28 09:49:32
Anzahl der Antworten: 5
Vor allem im Handwerk, Industrie und medizinischen Bereichen sind spezielle Kleidungsstücke zum Schutz des Körpers bei Ausübung der Aufgaben unerlässlich. Nach § 15 Abs. 2 ArbSchG sind Mitarbeiter dazu verpflichtet Schutzkleidung zu tragen, die vom Arbeitgeber gemäß der Bestimmung gestellt werden. Hierzu zählt jedoch nur die vom Gesetz angeordnete Ausstattung wie Helme, Atemmasken oder Sicherheitsschuhwerk gemäß der Tätigkeit.