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Wer zahlt: Chef oder ich? Arbeitsschuhe-Käufer gesucht!

Helena Unger
Helena Unger
2025-03-28 12:10:16
Anzahl der Antworten: 10
Nach § 3 Abs. 3 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) muss der Arbeitgeber erforderliche persönliche Schutzausrüstung kostenlos bereitstellen. Entsprechend der DGUV-Regel 112-991 "Benutzung von Fuß- und Knieschutz" ist der Arbeitgeber für die richtige Auswahl des erforderlichen Fußschutzes verantwortlich. Diese Verantwortung ist nicht auf den Mitarbeiter übertragbar. Bei Defekten oder Verschleiß kann der Mitarbeiter vom Arbeitgeber Ersatz verlangen, da er den beschädigten Schuh vorweisen kann.
Emmi Wolff
Emmi Wolff
2025-03-28 11:15:36
Anzahl der Antworten: 6
Der Arbeitgeber muss die Kosten für die Sicherheitsausrüstung tragen. Aus §3, Absatz 3 geht ganz klar hervor, dass die Arbeitgeber die Kosten für die Sicherheitsausrüstung tragen müssen.
Frank Brandt
Frank Brandt
2025-03-28 10:55:07
Anzahl der Antworten: 8
Der Arbeitgeber ist nach den Pflichten in den §§ 3, 4, und 5 des Arbeitsschutzgesetzes sowie der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen für die Bereitstellung der persönlichen Schutzausrüstung verantwortlich. Bei Zeitarbeitnehmern ist dies als Arbeitgeber der Verleiher. Dieser stellt im allgemeinen die PSA. Jedoch kann auch der Entleiher verpflichtet sein, PSA zu stellen. In der Arbeitsschutzvereinbarung werden alle für den Einsatz relevanten Arbeitsschutzaspekte festgelegt, also auch, wer im Einzelfall die erforderliche PSA stellt und wer in diesem Fall die Kosten trägt. Daher muss er auf jeden Fall überprüfen, ob der Zeitarbeitnehmer die erforderliche Schutzausrüstung zur Verfügung hat und nutzt, erforderlichenfalls muss er diese stellen.
Ernestine Straub
Ernestine Straub
2025-03-28 10:37:22
Anzahl der Antworten: 4
Das Gesetz schreibt vor, dass der Arbeitgeber/die Arbeitgeberin erforderliche Schutzausrüstungen zur Verfügung zu stellen hat. Wenn Sicherheitsschuhe aufgrund der vorkommenden Gefahren erforderlich sind, gehen die Kosten deshalb immer ganz zu Lasten des Arbeitgebers/der Arbeitgeberin. Die Suva zahlt keine Beiträge an Sicherheitsschuhe.
Sieglinde Franke
Sieglinde Franke
2025-03-28 09:10:46
Anzahl der Antworten: 9
Sofern die Gefährdungsbeurteilung ergeben hat, dass für Ihre Tätigkeit ein Fußschutz erforderlich ist, sind Arbeit­gebende für die Bereitstellung und somit die Kosten verantwortlich.