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PSA in der Pflege: Was gehört zur Standardausrüstung?

Katharina Funke
Katharina Funke
2025-03-29 21:39:25
Anzahl der Antworten: 2
Zu PSA zählen zum Beispiel geeignete Schutzhandschuhe, Schutzbrillen, Atemschutz und Schutzkleidung. Welche PSA erforderlich ist, hängt von den Gefährdungen ab, die bei den Tätigkeiten tatsächlich auftreten. So müssen beispielsweise Schutzhandschuhe sowohl gegenüber Mikroorganismen dicht sein, als auch gegenüber Gefahrstoffen. Bei Kontakt zu Körperflüssigkeiten oder-sekreten sind zum Beispiel medizinische Untersuchungshandschuhe geeignet. Bei Tätigkeiten mit verdünnten Reinigungs- und Desinfektionsmitteln müssen dagegen Schutzhandschuhe nach DIN EN 374, am besten mit hohen Stulpen bereitgestellt werden. Steht eine Gefährdung durch Viren im Vordergrund (z. B. über Schmierinfektion), sollte überprüft werden, ob Handschuhe mit der Zusatzbezeichnung VIREN erforderlich sind. Bei manchen Tätigkeiten, z. B. Intubieren oder Trachealkanülenpflege ist mit Verspritzen oder Versprühen potenziell infektiöser Materialien oder Flüssigkeiten zu rechnen. Dann sollte eine Schutzbrille, für Brillenträger am besten mit optischer Korrektur oder ein Visier getragen werden. Bei der Pflege von Patienten mit Infektionskrankheiten besteht unter Umständen eine Gefährdung durch Einatmen von luftgetragenen Krankheitserregern. In diesem Fall müssen sog. FFP-Masken der Kategorie 2 oder 3 getragen werden.