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Was gehört nicht zur persönlichen Schutzausrüstung?

Klaus-Dieter Stadler
Klaus-Dieter Stadler
2025-03-30 05:16:28
Anzahl der Antworten: 7
Nicht zur Schutzausrüstung gehört Arbeitskleidung, die ohne Schutzfunktion von den Mitarbeitenden getragen werden, im Sinne von einheitlichem Aussehen in Arztpraxen beispielsweise. Oder auch in der Produktion, wo durch Arbeitskleidung verhindert wird, dass die Beschäftigten ihre persönliche Kleidung verschmutzen oder kaputt machen. Arbeitskleidung muss vom Arbeitgeber nicht kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Er kann Beschäftigte an Kosten zur Beschaffung oder Reinigung beteiligen.
Sigrun Roth
Sigrun Roth
2025-03-30 02:26:46
Anzahl der Antworten: 9
Arbeitskleidung und Uniformen, die nicht speziell der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten dienen, gelten nicht als persönliche Schutzausrüstungen. Ausrüstungen für Not- und Rettungsdienste gehören ebenso wenig dazu. Persönliche Schutzausrüstungen für die Bundeswehr, den Zivil- und Katastrophenschutz, die Polizeien des Bundes und der Länder sowie sonstige Einrichtungen, die der öffentlichen Sicherheit oder der öffentlichen Ordnung dienen, gelten ebenfalls nicht als persönliche Schutzausrüstung. Persönliche Schutzausrüstungen für den Straßenverkehr, soweit sie verkehrsrechtlichen Vorschriften unterliegen, Sportausrüstungen, Selbstverteidigungs- und Abschreckungsmittel sowie tragbare Geräte zur Feststellung und Signalisierung von Gefahren und Gefahrstoffen zählen auch nicht dazu.