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PSA-Pflichten: Was müssen Mitarbeiter beachten?

Edeltraut Betz
Edeltraut Betz
2025-03-30 08:26:30
Anzahl der Antworten: 6
Arbeitnehmer sind verpflichtet, die ihnen zur Verfügung gestellte persönliche Schutzausrüstung bestimmungsgemäß zu verwenden. Außerdem müssen Sie ihre Schutzausrüstung vor jeder Benutzung einer Sicht- und Funktionsprüfung zu unterziehen. Schäden und Fehler sind umgehend dem Vorgesetzten zu melden. Typische Schäden sind beispielsweise Risse in Schutzhelmen, Risse oder Kratzer in Schutzbrillen, defekte Polster bei Gehörschutzkapseln oder beschädigte Sohlen und Schutzkappen bei Schutzschuhen.