Feuerwehreinsatz-Rechnung: Muss ich bezahlen?

Karl-Heinrich Ruf
2025-03-26 16:33:31
Anzahl der Antworten: 6
Ein „Einsatz“ der Feuerwehr liegt auch dann vor, wenn die vorsorgliche Anwesenheit von Einsatzkräften erforderlich erscheint, weil eine objektiv gefahrenträchtige Situation noch nicht endgültig bereinigt ist. Der Kostenbescheid war daher rechtmäßig ergangen. Bei einer solchen latenten Gefahrenlage, die sich durch unvorhersehbare Ereignisse jederzeit aktualisieren kann, stellt auch die passive Präsenz von Feuerwehreinsatzkräften schon einen Einsatz dar, der eine Kostenforderung gegenüber dem Gefahrverursacher begründen kann. Wenn vorsorgliche Anwesenheit erforderliche ist, ist es auch ein Einsatz.
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