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Atemschutzgeräteträger: Was müssen sie können/wissen?

Wiltrud Forster
Wiltrud Forster
2025-03-29 07:01:54
Anzahl der Antworten: 2
Ein Atemschutzgeräteträger muss mindestens 18 Jahre alt sein und eine gültige Eignungsuntersuchung (G 26.3) vorweisen können. Der Atemschutzgeräteträger muss dem Einheitsführer mitteilen, dass er nicht einsatzfähig ist, weil zum Beispieldurch Körperschmuck die sichere Funktion des Atemanschlusses gefährdet ist,der Gesundheitszustand nicht einwandfrei ist (z. B. Erkältung),nach Einnahme von Rauschmitteln, z. B. Alkohol und Drogen und nach Einnahme von beeinflussenden Medikamenten keine Einsatzfähigkeit besteht,Arbeitsunfähigkeit vorliegt,eine schwere Krankheit überwunden wurde,die erforderliche Sehhilfe nicht vorhanden ist.