:

Was macht ein Gerätewart eigentlich genau?

Babette Maurer
Babette Maurer
2025-03-29 23:07:54
Anzahl der Antworten: 12
Gerätewarte der Feuerwehr sind ausgebildete Personen, z. B. der Feuerwehr, die alle Geräte warten, pflegen und prüfen, ausgenommen Atemschutzgeräte. Danach ist der Gerätewart auch befähigt, im Atemschutz Lager- und Verwaltungsaufgaben zu erfüllen, z. B. Atemschutzgeräte zu überwachen, zu lagern und zu verwalten, die Personalkartei sowie den Bestandsnachweis bzw. Gerätenachweis zu führen und Geräteprüfungen zu beantragen und Termine zu überwachen.
Arnulf Haag
Arnulf Haag
2025-03-29 22:10:08
Anzahl der Antworten: 7
Die Gerätewarte kümmern sich mehrmals in der Woche darum, dass alles seine Ordnung hat und jederzeit einsatzfähig ist. Die Gerätewarte sind verantwortlich für die sachgerechte Wartung, Instandsetzung sowie der Lagerung einer Vielzahl an Ausstattungen zur Brandbekämpfung und technischer Hilfeleistung sowie mechanische Hilfsmittel und Kommunikationsgeräte. Des Weiteren sorgen sie sich für die termingerechte Einhaltung aller Kontrollen, technischen Überwachungen (TÜV, Inspektionen) und Wartungsintervalle der Ausrüstung sowie die dazu gehörige Dokumentation. Alle Geräte und Ausrüstungsgegenstände unterliegen den „Prüfgrundsätzen für Ausrüstung und Geräte der Feuerwehr“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) und werden nach deren Vorgaben geprüft. Weiterhin werden alle benutzten Geräte und Ausrüstungsgegenstände nach einem Einsatz oder einer Übung gereinigt, nach den genannten Prüfgrundsätzen geprüft, ggf. ersetzt oder repariert und wieder auf den Fahrzeugen verlastet.
Marc Büttner
Marc Büttner
2025-03-29 19:37:21
Anzahl der Antworten: 4
Die für die oben genannte Einsatzbereitschaft notwendigen Wartungs-, Pflege- und Prüfarbeiten werden in der Regel von einem Gerätewart durchgeführt. Der Aufgabenbereich des Gerätewartes gliedert sich im Wesentlichen in die Bereiche Wartung und Pflege zum Erhalt der Einsatzbereitschaft, regelmäßige Kontrolle der Betriebssicherheit und Instandsetzung soweit er für die entsprechenden Aufgaben sachkundig ist und über die entsprechenden Möglichkeiten (z. B. Werkzeuge) verfügt. Kann er eine Aufgabe nicht erfüllen, so hat er dies dem Leiter der Feuerwehr zu melden!
Natalja Gross
Natalja Gross
2025-03-29 17:53:15
Anzahl der Antworten: 7
Eine befähigte Person, ist eine Person, die durch ihre fachliche Ausbildung und Erfahrung über die erforderlichen Kenntnisse auf dem Gebiet der zu prüfenden Ausrüstung bzw. des zu prüfenden Gerätes verfügt und mit den einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften, Richtlinien und allgemein anerkannten Regeln der Technik so weit vertraut ist, dass sie den arbeitssicheren Zustand der jeweiligen Ausrüstung bzw. des jeweiligen Gerätes beurteilen kann. Dazu muss sie eine berufs- oder feuerwehrspezifische Ausbildung absolviert haben, durch die die beruflichen oder fachlichen Kenntnisse nachgewiesen werden. Sie sollte auch praktisch mit Ausrüstungen und Geräten der Feuerwehr umgegangen sein und muss Anlässe, die Prüfungen auslösen, kennen. Der Gerätewart/die Gerätewartin muss den arbeitssicheren Zustand der jeweiligen Ausrüstung bzw. des jeweiligen Gerätes beurteilen – eine große Verantwortung. Deswegen muss zur Erhaltung ihrer Qualifikation der Gerätewart/die Gerätewartin regelmäßig Prüfungen durchführen und sich angemessen fort- und weiterbilden.
Cindy Kiefer
Cindy Kiefer
2025-03-29 17:50:28
Anzahl der Antworten: 11
Der Gerätewart der Feuerwehr ist mit der sachgerechten Wartung, Instandsetzung sowie der Lagerung von Gerätschaften, die bei der Feuerwehr verwendet werden, betraut. Die einzige Ausnahme sind Atemschutzgeräte, für die der Atemschutzgerätewart verantwortlich ist. Die Beauftragung wird durch den Leiter der Feuerwehr beziehungsweise durch den kommunalen Träger der Feuerwehr festgelegt. Auch ist eine klare Festlegung des Tätigkeitsbereiches notwendig. Die Aufgaben des Gerätewartes sind in der DGUV Vorschrift 49 Unfallverhütungsvorschrift Feuerwehren, DIN 14420 Feuerlöschkreiselpumpe, DIN EN 1028-1 und 1028-2 Feuerlöschkreiselpumpe mit Entlüftungseinrichtung, Betriebs- und Herstelleranweisung, GUV 305-002 (Prüfgrundsätze für Ausrüstung und Geräte der Feuerwehr) und GUV-I 5190 (Wiederkehrende Prüfungen an ortsveränderliche elektrischen Arbeitsmittel) geregelt.