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Was Sie für G26 3 benötigen: Wesentliche Anforderungen?

Irmtraut Kretschmer
Irmtraut Kretschmer
2025-03-29 11:22:48
Anzahl der Antworten: 7
Einsatzkräfte, die unter Atemschutz eingesetzt werden, müssen körperlich geeignet sein. Die körperliche Eignung ist nach den berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen, Grundsatz G 26 Atemschutzgeräte, in regelmäßigen Abständen festzustellen. Erneut nach dem Grundsatz G 26 untersucht werden, wenn vermutet wird, dass sie den Anforderungen für das Tragen von Atemschutzgeräten nicht mehr genügen. Dies gilt insbesondere nach schwerer Erkrankung oder wenn sie selbst vermuten, den Anforderungen nicht mehr gewachsen zu sein. Der Untersuchungsumfang umfasst für alle Atemschutzgeräteträger: Erhebung der Krankheitsvorgeschichte (Anamnese), Körperliche Untersuchung, Sehtest, Hörtest, Urinuntersuchung, Blutuntersuchung (Leberwerte Blutbild, Blutzucker), Lungenfunktionsprüfung, Belastungs-EKG (inklusive Ruhe-EKG) und ggfs. Röntgenbild der Lunge.
Centa Voigt
Centa Voigt
2025-03-29 11:20:52
Anzahl der Antworten: 4
Belastungs-EKG Anamnese durch den Arzt körperlichen Untersuchung mit Otoskopie (Betrachtung des äußeren Gehörganges und des Trommelfells), Sehtest nach der jetzt vorgeschriebenen Europäischen Norm EN ISO 8596 (DIN-Norm DIN 58220) Hörtest nach DIN EN ISO 8253 Lungenfunktionsprüfung (Spirometrie) Urinanalyse Gegebenenfalls Röntgenuntersuchung des Brustraumes (Thorax). Die körperliche Belastung erfolgt auf einem Fahrradergometer. Die Belastung wird dabei stufenweise gesteigert. Während der Untersuchung wird ein EKG aufgezeichnet und der Blutdruck gemessen. Es wird eine Leistung von 3,0 Watt pro kg Körpergewicht bei einer maximalen Herzfrequenz von 170 Schlägen pro Minute erwartet. Dies gilt für Männer bis einschließlich dem 39. Lebensjahr. Frauen bis einschließlich dem 39. Lebensjahr müssen eine Leistung von 2,5 Watt pro kg Körpergewicht, ebenfalls bei einer maximalen Herzfrequenz von 170 Schlägen pro Minute erbringen. Ab dem 40. Lebensjahr werden die Leistungsanforderungen auf Werte von 2,1 Watt/kg Körpergewicht für Männer und 1,8 Watt/kg Körpergewicht für Frauen reduziert. Die Leistung wird dann bei einer Herzfrequenz von 150 Schlägen pro Minute beurteilt.