:

Ist die Feuerwehr eine staatliche Einrichtung?

Eugen Dittrich
Eugen Dittrich
2025-03-14 08:17:36
Anzahl der Antworten: 1
In Art. 4 des BayFwG ist auch festgelegt, dass die Feuerwehren öffentliche Einrichtungen der Gemeinden sind. Die Feuerwehren üben mit den Aufgaben der Brandbekämpfung, der technischen Hilfeleistung und ihrer Mitwirkung im Zivil- und Katastrophenschutz hoheitliche Aufgaben aus. Hoheitlich bedeutet, dass es sich um staatliche Aufgaben handelt, die von keinem Privatunternehmen geleistet werden dürfen.
Elvira Berndt
Elvira Berndt
2025-03-14 07:35:13
Anzahl der Antworten: 3
Einrichtungen, die der (öffentlichen) Sicherheit dienen, wie etwa die Feuerwehr, sind nach zutreffender Ansicht keine öffentlichen Einrichtungen i.S.d. § 10 Abs. 2 GemO; dies folgt daraus, dass sie allen Menschen diesen und Ansprüche eines Einzelnen aufgrund eines Tätigwerdens der Feuerwehr nicht entstehen (§ 2 Abs. 3 FwG).