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Wie lange ist meine Fortbildung gültig?

Siegbert Eberhardt
Siegbert Eberhardt
2025-03-22 23:50:14
Anzahl der Antworten: 6
Rückzahlungsverpflichtungen für Fortbildungen müssen angemessen sein. Und die Dauer der Maßnahme muss zum Bindungszeitraum ins Verhältnis gesetzt werden. Die Bindungsdauer darf nicht unangemessen lang sein. Sie richtet sich in erster Linie nach dem Vorteil, den der Arbeitnehmer durch die Weiterbildung für sein berufliches Fortkommen erzielen kann. Mit der Dauer der Fortbildung ist die Fortbildungszeit gemeint, nicht der Zeitraum, über den die Fortbildung stattfindet.