Wie viele Azubis darf mein Betrieb maximal haben?

Bodo Otto
2025-03-23 13:25:26
Anzahl der Antworten: 6
Wie viele Lernende Sie ausbilden können, ist in der Bildungsverordnung AGS (Art. 11, Höchstzahl der Lernenden) geregelt: In einem Betrieb darf eine lernende Person ausgebildet werden, wenn ein*e entsprechend qualifizierte*r Berufsbildner*in zu mindestens 60 Prozent beschäftigt wird. Mit jeder zusätzlichen Beschäftigung einer Fachkraft zu mindestens 60 Prozent darf eine weitere lernende Person im Betrieb ausgebildet werden.
Wie viele Lernende Sie ausbilden können, ist in der Bildungsverordnung FaBe (Art. 11, Höchstzahl der Lernenden) geregelt: Betriebe, die ein*e Berufsbildner*in zu mindestens 60 Prozent oder zwei Berufsbildner*innen zu je mindestens 50 Prozent beschäftigen, dürfen eine lernende Person ausbilden. Mit jeder zusätzlichen Beschäftigung einer Fachkraft zu mindestens 60 Prozent oder von zwei Fachkräften zu insgesamt mindestens 100 Prozent darf eine weitere lernende Person im Betrieb ausgebildet werden. In besonderen Fällen kann die kantonale Behörde einem Betrieb, der seit mehreren Jahren Lernende mit überdurchschnittlichem Erfolg ausgebildet hat, die Überschreitung der Höchstzahl der Lernenden bewilligen.
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