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Chef-Aufgaben ablehnen: Darf ich das wirklich?

Liesbeth Appel
Liesbeth Appel
2025-03-23 07:27:38
Anzahl der Antworten: 4
Sie dürfen bei Über­stunden auch Nein sagen, wenn Ihre Gründe für das Nein schwerer wiegen als das Interesse der Firma, etwa wenn Sie kleine Kinder betreuen müssen. Sie dürfen auch „Nein“ sagen zu Tätigkeiten, zu denen Sie laut Arbeitsvertrag nicht ver­pflicht­et sind. Ein unberechtigtes „Nein“ kann als Arbeitsverweigerung gewertet werden und eine fristlose Entlassung zur Folge haben. Fragen Sie daher vorher bei Ihrer AK nach.
Jürgen Groß
Jürgen Groß
2025-03-23 05:48:08
Anzahl der Antworten: 5
Wenn Dein·e Chef·in von Dir verlangt, etwas zu tun, das gegen geltendes Recht verstößt, dann darfst Du ohne Zögern ablehnen. Solltest Du in eine Situation gebracht werden, die Deine Gesundheit gefährdet, ist ebenfalls ein klares „Nein“ erlaubt. Wenn Deine Führungskraft Dir plötzlich Tätigkeiten zuweist, die absolut nichts mit Deiner Position zu tun haben, darfst Du das hinterfragen. Wenn eine Anweisung Deinen ethischen, religiösen oder moralischen Grundsätzen widerspricht, hast Du das Recht, Dich zu äußern und zu widersprechen. Aber wenn sie zur Regel werden und Dein Privatleben darunter leidet, darfst Du höflich, aber bestimmt ablehnen. Solltest Du also feststellen, dass Du wiederholt Aufgaben erhältst, die unangemessen auf Dein Team verteilt sind, darfst Du das ansprechen und – wenn es dauerhaft unfair wird – ablehnen.
Albrecht Ernst
Albrecht Ernst
2025-03-23 03:19:21
Anzahl der Antworten: 10
Verweigern Sie zu Recht die Arbeit – etwa, weil die Aufträge rechtswidrig oder gesundheitsschädigend sind oder Sie diese mit Ihrem Gewissen oder Ihrer Religion nicht vereinbaren können, sind die oben genannten Sanktionen nicht zulässig. Außerdem dürfen Sie Aufträge ablehnen, die Sie degradieren (zum Beispiel den Boden fegen) oder mehr Verantwortung erfordern, ohne dafür entsprechend entlohnt zu werden. Auch Anweisungen, die Ihnen Ihr Chef in der Freizeit aufbrummen will, müssen Sie nicht machen.