Sind Fortbildungen obligatorisch?

Alexandra Oswald
2025-03-23 11:12:42
Anzahl der Antworten: 9
Zunächst einmal sind Fortbildungen freiwillig. Eine Pflicht zur Teilnahme an einer Fortbildung besteht für den Arbeitnehmer allerdings nur, wenn dies zur Erfüllung der Arbeitsleistung notwendig ist. In solchen Fällen kann der Arbeitgeber die Teilnahme an einer Fortbildung verpflichtend anordnen, muss jedoch auch auf die Interessen des Arbeitnehmers Rücksicht nehmen. Ansonsten steht es den Arbeitsvertragsparteien frei, sich über Fort- bzw. Weiterbildungen zu unterhalten und einen entsprechenden Fortbildungsvertrag oder eine ergänzende Vertragsabrede zu vereinbaren. Mit dieser Vereinbarung wird die Teilnahme an der Fortbildung aber auch zur Pflicht.

Andreas Bender
2025-03-23 09:06:38
Anzahl der Antworten: 7
Ärztinnen und Ärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten unterliegen in Deutschland einer berufsrechtlichen Fortbildungspflicht. Für die Teilnahme an der ambulanten vertragsärztlichen und vertragspsychotherapeutischen Versorgung gelten außerdem sozialrechtliche Vorgaben (§ 95d SGB V).
Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten müssen alle fünf Jahre gegenüber ihrer Kassenärztlichen Vereinigung 250 Fortbildungspunkte nachweisen – unabhängig davon, ob sie niedergelassen, angestellt oder ermächtigt sind.
Sollten sie ihrer Fortbildungspflicht nicht oder nur teilweise nachkommen, drohen Sanktionen in Form von Honorarkürzungen bis hin zum Entzug der Zulassung oder zum Widerruf der Ermächtigung beziehungsweise Genehmigung der Anstellung.

Sarah Jacob
2025-03-23 08:54:26
Anzahl der Antworten: 4
Lehrerinnen und Lehrer sind verpflichtet, sich zur Erhaltung und weiteren Entwicklung ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten fortzubilden (§ 57 Abs. 3 SchulG). Zur kontinuierlichen Entwicklung und Sicherung der Qualität schulischer Arbeit sind Fortbildungen für das Schulpersonal unerlässlich (§ 57 - 60 SchulG).

Romy Stadler
2025-03-23 06:54:32
Anzahl der Antworten: 3
Andersherum haben Arbeitgeber die Möglichkeit ihre Mitarbeiter zu Fortbildungen zu verpflichten, um deren Fähigkeiten und Kenntnisse zu erweitern. Diese Pflicht zur Weiterbildung allerdings gilt zunächst nur für Weiter- und Fortbildungen innerhalb der Arbeitszeit.
Außerhalb der Arbeitszeit hingegen haben Arbeitnehmer die Möglichkeit das Angebot abzulehnen, falls beispielsweise relevante private Gründe vorliegen. Darüber hinaus gibt es bestimmte Berufsgruppen, für die generell eine gesetzliche Pflicht zur Fortbildung besteht – beispielsweise Betriebsärzte oder Fachanwälte.
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