Wie viele Fortbildungspunkte brauche ich jährlich?

Sarah Springer
2025-03-23 10:29:10
Anzahl der Antworten: 11
Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten müssen alle fünf Jahre gegenüber ihrer Kassenärztlichen Vereinigung 250 Fortbildungspunkte nachweisen – unabhängig davon, ob sie niedergelassen, angestellt oder ermächtigt sind. Als Nachweis gilt ein Fortbildungszertifikat der zuständigen Ärztekammer beziehungsweise Psychotherapeutenkammer. Sollten sie ihrer Fortbildungspflicht nicht oder nur teilweise nachkommen, drohen Sanktionen in Form von Honorarkürzungen bis hin zum Entzug der Zulassung oder zum Widerruf der Ermächtigung beziehungsweise Genehmigung der Anstellung.
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