Wie viele Kurse muss ich jährlich absolvieren?

Heinz-Josef Röder
2025-03-23 04:16:51
Anzahl der Antworten: 8
Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten müssen alle fünf Jahre gegenüber ihrer Kassenärztlichen Vereinigung 250 Fortbildungspunkte nachweisen – unabhängig davon, ob sie niedergelassen, angestellt oder ermächtigt sind. Als Nachweis gilt ein Fortbildungszertifikat der zuständigen Ärztekammer beziehungsweise Psychotherapeutenkammer. Sollten sie ihrer Fortbildungspflicht nicht oder nur teilweise nachkommen, drohen Sanktionen in Form von Honorarkürzungen bis hin zum Entzug der Zulassung oder zum Widerruf der Ermächtigung beziehungsweise Genehmigung der Anstellung.

Helmar Hauser
2025-03-23 00:05:28
Anzahl der Antworten: 3
Die Verpflichtung zur Fortbildung gilt als erfüllt, wenn Fortbildung im Zeitumfang von zwölf Fortbildungstagen innerhalb von vier Jahren nachgewiesen ist, wobei für einen Fortbildungstag ein Richtwert von 5 Stunden à 60 Min. angesetzt wird. Zudem ist mindestens ein Drittel dieser Fortbildungsverpflichtung in Form von schulinternen Lehrerfortbildungen abzuleisten.

Janet Bittner
2025-03-23 00:01:11
Anzahl der Antworten: 5
Die Fort- und Weiterbildungsordnung verpflichtet alle Mitglieder dazu, mindestens 20 Stunden Fort- und Weiterbildung im Jahr vorzunehmen. 8 Stunden von diesen 20 Stunden müssen davon Veranstaltungen sein, die vorab bei der Abteilung für Fort- und Weiterbildung der Architektenkammer angemeldet und von dieser mit Fortbildungsstunden anerkannt wurden. Es besteht folglich eine Nachweispflicht in Höhe von acht Stunden. Die restlichen zwölf Stunden können die Mitglieder nach eigenem Ermessen festlegen.
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