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Sind Mitarbeiterschulungen verpflichtend?

Gunda Jürgens
Gunda Jürgens
2025-03-23 09:16:33
Anzahl der Antworten: 7
Lehrerinnen und Lehrer sind verpflichtet, sich zur Erhaltung und weiteren Entwicklung ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten fortzubilden (§ 57 Abs. 3 SchulG). Zur kontinuierlichen Entwicklung und Sicherung der Qualität schulischer Arbeit sind Fortbildungen für das Schulpersonal unerlässlich (§ 57 - 60 SchulG). Schulleiterinnen und Schulleiter entscheiden eigenverantwortlich im Rahmen der von der Lehrerkonferenz gemäß § 68 Abs. 3 Nr. 3 SchulG beschlossenen Grundsätze über Angelegenheiten der Fortbildung und wirken auf die Fortbildung der Lehrerinnen und Lehrer hin.
Ottilie Hartwig
Ottilie Hartwig
2025-03-23 05:22:21
Anzahl der Antworten: 7
Zunächst einmal sind Fortbildungen freiwillig. Eine Pflicht zur Teilnahme an einer Fortbildung besteht für den Arbeitnehmer allerdings nur, wenn dies zur Erfüllung der Arbeitsleistung notwendig ist. In solchen Fällen kann der Arbeitgeber die Teilnahme an einer Fortbildung verpflichtend anordnen, muss jedoch auch auf die Interessen des Arbeitnehmers Rücksicht nehmen. Mit dieser Vereinbarung wird die Teilnahme an der Fortbildung aber auch zur Pflicht.
Dorit Klose
Dorit Klose
2025-03-23 04:21:42
Anzahl der Antworten: 5
In aller Regel haben gerade hochqualifizierte Arbeitnehmer in verantwortungsvollen Tätigkeiten ohnehin ein Interesse daran, sich regelmäßig weiterzubilden. Arbeitgeber haben die Möglichkeit ihre Mitarbeiter zu Fortbildungen zu verpflichten, um deren Fähigkeiten und Kenntnisse zu erweitern. Diese Pflicht zur Weiterbildung allerdings gilt zunächst nur für Weiter- und Fortbildungen innerhalb der Arbeitszeit. Außerhalb der Arbeitszeit hingegen haben Arbeitnehmer die Möglichkeit das Angebot abzulehnen, falls beispielsweise relevante private Gründe vorliegen. Darüber hinaus gibt es bestimmte Berufsgruppen, für die generell eine gesetzliche Pflicht zur Fortbildung besteht – beispielsweise Betriebsärzte oder Fachanwälte.