:

Wann ist es in Ordnung, die Arbeit zu verweigern?

Ramazan Kirsch
Ramazan Kirsch
2025-03-23 07:49:30
Anzahl der Antworten: 4
Der Arbeitnehmer kann die Arbeitsleistung verweigern, wenn es ihm nicht zumutbar ist, die Arbeit persönlich zu erbringen (§ 275 Abs. 3 BGB). Das ist dann der Fall, wenn die geforderte Arbeitsleistung die Grundrechte des Arbeitnehmers beschneidet. Die Arbeitsverweigerung ist berechtigt, wenn der Ar­beit­ge­ber kei­ne Maßnah­men zur Un­ter­bin­dung von se­xu­el­ler Belästi­gung oder rassistischen An­fein­dun­gen am Arbeitsplatz ergreift. Nach § 273 Abs. 1 BGB kann der Arbeitnehmer die Arbeit verweigern, wenn der Arbeitgeber nicht pünktlich zahlt, die Fürsorgepflicht verletzt oder andere Pflichten nicht erfüllt. Arbeitnehmer haben das Recht, an einem Streik teilzunehmen. Es gibt verschiedene Gründe, die es legitimieren können, die Arbeit zu verweigern. Dazu gehören: Ansteckungsgefahr durch gefährliche Krankheiten unzulässige Überstunden unsichere Arbeitsmittel gefährdender Arbeitsort fehlende Arbeitsmittel, die vom Arbeitgeber bereitgestellt werden müssen.