Rechte auf Weiterbildung: Welche Ansprüche haben Arbeitnehmer?

Gabriel Engelhardt
2025-03-23 04:54:25
Anzahl der Antworten: 8
Grundsätzlich haben Arbeitnehmer keinerlei Anspruch auf eine Fortbildung beziehungsweise Weiterbildung. Häufig gibt es jedoch entsprechende betriebliche Vereinbarungen oder Regelungen im jeweiligen Arbeitsvertrag. Weiterhin gibt es keinen Anspruch auf eine Kostenbeteiligung des Arbeitgebers, auch dies ist jedoch in vielen Betrieben individuell festgelegt.
Eine Ausnahme bei der gesetzlichen Regelung ist jedoch der sogenannte Bildungsurlaub. Arbeitnehmer haben in nahezu allen Bundesländern Anspruch auf eine bestimmte Anzahl an Tagen bezahlten Urlaubs, an denen sie sich unter bestimmten Voraussetzungen weiterbilden dürfen. Ein genereller Anspruch auf Kostenbeteiligung durch den Arbeitgeber besteht allerdings auch hier nicht.

Carina Pietsch
2025-03-23 04:03:04
Anzahl der Antworten: 5
Zunächst einmal sind Fortbildungen freiwillig. Für den Arbeitnehmer haben sie den Vorteil einer besseren Qualifikation; der Arbeitgeber profitiert wiederum vom besser qualifizierten Arbeitnehmer.
Eine Pflicht zur Teilnahme an einer Fortbildung besteht für den Arbeitnehmer allerdings nur, wenn dies zur Erfüllung der Arbeitsleistung notwendig ist. Ansonsten steht es den Arbeitsvertragsparteien frei, sich über Fort- bzw. Weiterbildungen zu unterhalten und einen entsprechenden Fortbildungsvertrag oder eine ergänzende Vertragsabrede zu vereinbaren. Mit dieser Vereinbarung wird die Teilnahme an der Fortbildung aber auch zur Pflicht.
In den meisten deutschen Bundesländern gibt es Bildungsurlaub. Das bedeutet, dass der Arbeitnehmer Urlaub erhält, um an anerkannten Weiterbildungen teilzunehmen.

Ingeborg Jost
2025-03-23 03:01:57
Anzahl der Antworten: 7
Einen grundsätzlichen Anspruch auf Weiterbildung haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht. Ein Recht auf Weiterbildung kann ein Mitarbeiter allenfalls durch einen entsprechenden Tarifvertrag, eine Betriebsvereinbarung oder einen individuellen Arbeitsvertrag haben. Die Details eines solchen Anspruchs können dabei sehr unterschiedlich sein. So können Verträge zum Beispiel das Recht auf eine bezahlte oder aber auch nur unbezahlte Freistellung von der Arbeit enthalten. Auch die Kostenbeteiligung des Arbeitgebers ist in individuellen Klauseln geregelt.
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